Unsere ehrenamtliche Helferinnen bereiten die Ausgabe der Lebensmittel vor

Die Ausgabe der Lebensmittel erfolgt nach der Haushaltsgröße. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Waren. Die Ausgabe erfolgt immer, solange der Vorrat reicht.

Die MitarbeiterInnen des Großheider Kontor -Etereé un Dit und Dat- sind bemüht, die Waren gerecht und umfassend zu verteilen.

Sortierung der Lebensmittel

Wer darf das Großheider Kontor -Etereé un Dit un Dat in Anspruch nehmen?

  • Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
  • Empfänger von Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Wohngeld oder Lastenzuschuss
  • Personen mit geringem Einkommen
  • Obdachlose und wohnungslose Mitbürger
  • Alle Menschen, die in Not sind

Die Bedürftigkeit ist durch Vorlage von entsprechenden Unterlagen (Leistungsbescheide etc.) nachzuweisen.

Wir bemühen uns immer um eine gute Auswahl an Lebensmittel

Druckversion | Sitemap
© Großheider Kontor Etereé un Dit un Dat